notstansgesülze....Der Kongress hat dieses Gesetz Nr. 26.077 (Amtsblatt vom 10.1.06) bis zum 31.12.06 verlängert.


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Abgeschickt von rolf am 17 Januar, 2006 um 11:57:40

Der Notstand
Das Wirtschaftsnotstandgesetz bleibt im fünften Jahr in Folge in
Kraft. U.a. bevollmächtigt es die Regierung, die über die privatisierten
Dienstleistungsunternehmen abgeschlossenen Konzessionsverträge neu
auszuhandeln. Der Kongress hat dieses Gesetz Nr. 26.077 (Amtsblatt
vom 10.1.06) bis zum 31.12.06 verlängert.
Der Wirtschaftsnotstand war am 6.1.02 ausgerufen worden, was dem
damaligen Präsidenten E. Duhalde gestattete, die Konvertabilität, die
den Dollar-Pesokurs 1:1 festlegte aufzugeben, und den Staat amtlich
im Wirtschafts- und Finanznotstand zu erklären. Die Fassung 06 dieser
Ermächtigung behält die Berechtigung der Regierung, die Schuldenabbaupolitik
weiter zu handhaben bei, desgleichen die strafweisen Entlassungsentschädigungen,
die Arbeitgeber bei als ungerechtfertigt eingestuften
Entlassungen mit 50% Aufschlag zu bezahlen haben. Sie gilt
für alle Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz am Tag der Verabschiedung
des Gesetzes innehatten.
Desgleichen verfügt das Notstandsgesetz die Beibehaltung der Pläne
zur Unterstützung arbeitsloser Familienoberhäupter, und den Ernährungsnotstand,
der die Regierung ermächtigt, vorübergehend Preise kritischer
Waren, Güter und Dienstleistungen zu regulieren, um die Rechte
der Endverbraucher von Verzerrungen des Marktes, oder monopolischer
bzw. oligopolischen Machenschaften zu schützen.

argy-tageblatt 14.1.06 s 7


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