Abgeschickt von rolf am 17 Januar, 2006 um 12:02:42
Die Diskussion über die Gewinnsteuer
Die international als Einkommenssteuer
(„income tax“) bezeichnete
Steuer hiess in Argentinien
ursprünglich, als sie Mitte der
30er Jahre eingeführt wurde, „impuesto
a los réditos“. Damals war
der Begriff „Einkommen“, auf
spanisch „ingreso“, nicht bekannt,
so dass man ein Wort erfand, das
vom italienischen „reddito“ abgeleitet
wurde. Bei der Reform von
1973 wurde die Steuer in „Gewinnsteuer“
umgetauft, was eine
Begriffsverwirrung beinhaltet, da
der Gewinn eine Kategorie des
Einkommens ist, und nicht ein
Synonym für Einkommen. Das
z.B. ein Lohn oder Gehalt als Gewinn
eingestuft wird ist reichlich
absurd. Man hat es damals versäumt,
die moderne internationale
Terminologie einzuführen und
die Steuer schlicht Einkommenssteuer
(„impuesto a los ingresos“
oder genauer „a los ingresos netos“)
zu taufen. Es ist höchste Zeit,
dass dies nachgeholt wird.
Diese Gewinnsteuer hat in letzter
Zeit eine weitverbreitete Empörung
ausgelöst, weil immer
mehr Lohnempfänger durch die
jüngsten Zulagen das steuerfreie
Minimum überschritten haben und
die Steuer zahlen müssen, die vom
Arbeitgeber direkt einbehalten
wird. Ein verheirateter Arbeitnehmer
mit einem Sohn, der 1999
monatlich $ 2.566 verdiente, im
Jahr 2000 ebensoviel und 2004 $
4.458 (73% mehr, was über der
Zunahme des Indices der Konsumentenpreise
bis 2005 liegt), bei
jährlichen Soziallasten von $
3.600 1999, $ 3.060 im Jahr 2000
und $ 3.600 im Jahr 2004, zahlte
1999 überhaupt keine Gewinnsteuer,
2000 $ 448,44 und 2004 $
2.963,11, also 561% mehr als im
Jahr 2000. Einmal hat die Reform
von Wirtschaftsminister Machinea
von Anfang 2000 die Progression
erhöht, und dann fand eine kalte
und ser ausgeprägte Erhöhung der
Besteuerung durch die Inflation
statt, die 2002 einsetzte, wobei die
Gewinnsteuersätze nominell unverändert
blieben.
Abgesehen von der allgemeinen
Empörung, hat dies zur Folge,
dass der Anreiz zur Schwarzarbeitgrösser wird. Kleinere Unternehmen
werden versuchen, einen
grösseren Teil des Lohnes
oder Gehaltes schwarz zu zahlen,
damit der Arbeiter oder Angestellte
nicht von der Gewinn-steuer erfasst
wird. Auf diese Weise ist der
Arbeitnehmer zufriedener, und der
Unternehmer kann den Anteil des
schwarzen Umsatzes erhöhen,
womit er zunächst die MwSt.
spart, dann aber auch bei der Gewinnsteuer
weniger zahlt. Die Regierung
spricht stets von der Bekämpfung
der Schwarzarbeit,
schafft jedoch neue Anreize für
diese. Wenn ein Arbeiter ganz
schwarz arbeitet, lässt sich der Fall
bei einer oberflächlichen Inspektion
leicht aufdecken. Wenn aber
nur ein Teil des Lohnes schwarz
gezahlt wird, ist der Fall für einen
Inspektor wesentlich schwieriger.
Die Zeitung „La Nación“ gab
am letzten Sonntag bekannt (im
Artikel von Néstor Scibona), dass
im Wirtschaftsministerium eine
Reform der Einkommenssteuer
studiert wird, die im Prinzip mit
der Zustimmung von Präsident
Kirchner zählen soll. Die Fachleute
des Ministeriums sind der Meinung,
dass das steuerfreie Minimum
nicht angetastet werden soll,
da es ohnehin im internationalen
Vergleich hoch sei, und konkret
über dem von Brasilien, Chile u.a.
Staaten liege. Auch in den USA
liegt dieses Minimum niedriger,
wobei jedoch die Soziallasten
wesentlich geringer sind, was auch
berücksichtigt werden muss. Somit
soll dem Gesuch von CGTChef
Hugo Moyano nicht stattgegeben
werden.
Statt dessen sollen die Progressionsskala
und die Abzüge geändert
werden, wobei die von Machinea
200 Verfügte Erhöhung der
Progression und Verringerung der
Abzüge bei steigendem Einkommen
angeblich rückgängig gemacht
werden sollen. Diese Reform
soll den Fiskus $ 500 Mio.
im Jahr kosten (auf Gesamteinnahmen
dieser Steuer von $ 30
Mrd., von denen allerdings nur ein
geringer Teil auf natürliche Personen
entfällt; den Löwenanteil zahlen
Unternehmen, besonders grös-sere und mittlere). Die Reform
scheint mehr für den Mittelstand
als für Empfänger relative niedriger
Einkommen gedacht zu sein.
Es ist höchste Zeit, dass etwas für
den Mittelstand getan wird, vor
allem dem, der im Abhängigkeitsverhältnis
tätig ist und kaum Hinterziehungsmöglichkeiten
hat.
Denn die brutale regressive Umverteilung
des Volkseinkommens,
die ab der Abwertung von 2002
eingetreten ist, ging vornehmlich
zu Lasten dieser Einkommensgruppe.
Der selbstständig tätige
Mittelstand löst das Problem auf
andere Weise, da meistens Hinterziehungsmöglichkeiten bestehen,
die kaum aufzudecken sind.
Das entsprechende Gesetz soll
in den kommenden Wochen im
Kongress eingebracht werden,
wobei es voraussichtlich ohne
Schwierigkeiten verabschiedet
wird, auch mit den Stimmen von
Oppositionsdeputierten und -senatoren.
Denn ein Reformprojekt
im erwähnten Sinn kommt auf alle
Fälle beim Mittelstand gut an, der
stark meinungsbildend ist, und
ausserdem betrifft dies auch die
meisten Abgeordneten und Senatoren
in ihrer Eigenschaft als
Privatpersonen