Abgeschickt von rolf am 19 Januar, 2006 um 18:42:51
hier wird die sehr spannende frage aufgeworfen wie weit der immunitätsverzicht der argys geht....das BVerfG ist gefragt....2 BvM 9/03....
wenn karlsruhe ja sagt....fliessen etwa 4 millionen dm an die gläubiger
53. Berufung auf völkerrechtlichen Grundsatz der Im¬munität im Vollstreckungsverfahren
GG Art. 25
1. Gibt es eine allgemeine Regel des Völkerrechts, wonach
ein ausländischer Schuldnerstaat pauschal auf seine Immuni¬
tät gegenüber der Vollstreckung in die im Heimatstaat des
privaten Gläubigers befindlichen Konten, die dem besonde¬
ren diplomatischen Schutz unterliegen, insofern verzichten
kann, als durch die Pfändung die Funktionsfähigkeit der Botschaft als diplomatische Vertretung beeinträchtigt würde,
und welche Anforderungen stellt das Völkerrecht an einen
solchen Immunitätsverzicht?
2. Ist eine solche aligemeine Regel des Völkerrechts nach
Maßgabe des Art, 25 GG Bestandteil des Bundesrechts?
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