2 BvM 1/76 :"....insbes über einen Verzicht auf Immunität, der grundsätzlich unwiderruflich ist..."


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Abgeschickt von rolf am 20 Januar, 2006 um 09:48:53

Dem privaten Einzelnen, der in privatwirtschaftliche Beziehungen zu einem fremden Staat treten will, bleibt es unbenommen, etwa durch Vereinbarungen über die Art und Weise der Abwicklung der Leistungen, über das Verfahren im Streitfall - insbes über einen Verzicht auf Immunität, der grundsätzlich unwiderruflich ist - oder über Sicherheiten seine Interessen soweit als möglich zu wahren.

aus:
BVerfGE 46, 342 ( http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv046342.html )
Philippinische Botschaft des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1977 - 2 BvM 1/76 -



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