Abgeschickt von Rechnungsprüfer am 24 Januar, 2006 um 11:47:31:
An alle stillen Gesellschafter, die sich an dem Arrest der ADRIA GmbH aus dem Jahre 2004 beteiligt haben: Die von der ADRIA GmbH versandten Rechnungen bzw. Vorschussanforderungen sind überhöht und nicht mit den für dieses Arrestverfahren massgeblichen Gebührentatbeständen vereinbart. Es wird jedem der betroffenen stillen Gesellschafter dringend empfohlen, die ihm übersandte Rechnung durch einen in Gebührensachen erfahrenen Juristen vor Zahlung überprüfen zu lassen.