(mit Hinweisen zur gerichtlichen Durchsetzung der Anleiheforderungen / Keine Rechtsberatung)
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Die Vorlegungsfrist-"Verjährung" für die 2002er Zinscoupons endet am 31.12.2006.Es ist daher jetzt Handlungsbedarf. Die Organisation einer "Sammel"-Klage benötigt Zeit. Wer sich positionieren will, sollte baldmöglichst Kontakt mit mir aufnehmen.
Nach über 4 Jahren intensivster Beschäftigung mit der Argy-Default-Problematik habe ich einen recht guten Überblick über die ganze Sache. Ich bin bereit, auf individueller Basis (also nicht öffentlich zugänglich) (keine Redchtsberatung) mein Wissen anderen geschädigten Anlegern zugänglich zu machen. Wer Interesse an einer individuellen Betreung hat, kontaktiert mich. |
4.12.06: Hier noch einmal in kürze die wichtigsten Urteile dieses Jahres. Am 16.2.06 gelang es mir die Aussetzungspraxis des 8. Senates des OLG Frankfurt zu "beenden". Der Senat stellte mit Beschluss 8 U 109/03 fest, dass sich Argentinien materiell-rechtlich nicht mehr im "Staatsnotstand" befindet. Mit Urteil 8 U 110/03 vom 27.6.2006 gewann ich das erste Berufungsverfahren vs. Argentinien aus/gegen einem/ein Urkundsvorbehaltsurteil aus dem Mai 2003 (dieses Urkundsvorbehaltsurteil vs. Argentinien vom Mai 2003 war eines der ersten Urteile überhaupt vs. Argentinien). Am 28.11.2006 gewann ich mit dem Urteil 30 C 1595/05-20 erstinstanzlich im Nachverfahren ein Musterurteil einer "Klagegesellschaft" vs. Argentinien. Dieses Urteil ist mit seinen Ausführungen zum Rechtsberatungsgesetz aufsehenerregend. Endgültige Rechtsicherheit für das Konzept der "Klagegesellschaften" in der Argentinien-Saga werden wir aber erst in einem/einigen Jahr/en haben, wenn wir die Kausa beim OLG (Pessimisten reden sogar vom BGH / BVerfG oder gar EuGH) verhandelt sehen.
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31.10.06: Argentinien wurde mal wieder vom LG Ffm zur Zahlung verurteilt. Das am 16.10.2006 verkündete Urteil 2-21 O 143/03 ist hier als PDF abrufbar. Wer sich jetzt, kurz vor der drohenden Vorlegungsfrist-"Verjährung" der 2002er Zinsscheine positionieren will, nimmt mit mir Kontakt auf. (natürlich keine Rechtsbertung....sondern Berichte und Informationen aus meinen nun fast fünfjährigen Erfahrungen vor Gericht mit Argentinien). Telf. 06151 / 14 77 94, Fax. 06151 / 14 53 52, email: rolfjkoch@web.de ....oder nach Absprache auch persönliche Gespräche.....
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30.9.06: Nach fast 5 Jahren intensiver Arbeit bin ich schon recht weit an mein Ziel herangekommen. Es begann (neben einigen Klageversuchen beim AG, die aber fast alle in Aussetzungen versandeten) mit einer Klage bei der 21. Kammer LG Frankfurt. Im Mai 2003 gabs dann ein ohne eigene Sicherheitsleistung vollstreckbares Urkundsvorbehaltsurteil. Im Sommer gelang es dann den Argy-Anwälten mit der Notstandseinrede den 8. Senat des OLG Ffm zu Aussetzungen der Argy-Verfahren zu bewegen. Damit wurde auch mein Urkundsurteil eingefroren. Im Frühjahr 2005 wurde dann mit Beschluss des OLG die Vollstreckbarkeit dieses Urteil wieder hergestellt. Es gelangen auch einige Vollstreckungen. Die Gelder wurden aber "nur" hinterlegt. Im Februar 2006 hat dann das OLG mit Beschluss seine eigene Aussetzungspraxis "ausgesetzt/aufgehoben" und damit den Weg für weitere Leistungsklagen freigemacht. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist es mir gelungen, dass erste Nach-"Aussetzungs-Eiszeit"-Urteil beim AG Ffm zu erstreiten. Mit diesem Urteil habe ich mein erstes Geld mit einer erfolgreichen Argentinien-Klage in Cash verdient. 5 €....aber immerhin. In der NOJZ sind diese zwei wichtigen Urteile bzw. Beschlüsse wiedergegeben. Gegen die vom OLG, 8. Senat abgewiesenen Berufungen (die Argys gehen gegen jedes Urteil, bei dem sie unterlegen sind, in die Berufung zum OLG) der Argy-Anwälte haben diese als letzten Verzweifelungsakt, dass unvermeidliche doch noch zu vermeiden eine Verfassungsbeschwerde (ich kann die vielen Verfassungsbeschwerden der Argy-Anwälte gegen meine erfolgreichen Aktionen schon gar nicht mehr so richtig auseinanderhalten) eingereicht. Diese wurde einstimmig per Beschluss nicht zur Entscheidung angenommen. Am Donnerstag (28.9.06) habe ich ein (es gibt bis dato nur 2 Stück in Deutschland) endgültig rechtskräftiges Urteil mit Rechtskraftvermerk in meinen Hoheitsbereich eingegliedert. Nach einigen formalen Schritten, die noch notwendig sind, werde ich damit das erste Geld in Cash aus erfolgreichen Zwangsvollstreckungen vs. Argy einfahren. Ich werde euch darüber berichten.
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15.9.06: Hier könnt ihr nachlesen mit welchen Mitteln die argy-Anwälte missliebige, "nervige", und nicht unerfolgreiche Kläger um die Rechtsdurchsetzung der unbedienten argy-Anleihen zum Schweigen bringen wollen.....
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25.8.06: Das Wirtschaftsmagazin €uro berichtet über die Klagegesellschaft ABDRECO (www.abdreco.de). Hier sind 2 Seiten des Artikels abrufbar.
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12.8.06: Das BVerfG gibt mir in dem Verfahren 2 BvM 02/06 Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 29.9.2006. Daraus schliesse ich, dass es in diesem Jahr keine Entscheidung mehr aus Karlsruhe gibt. Die Gelegenheit zur Stellungnahme ist eine Chance für uns alle, unsere Gedanken und Überlegungen dem BVerfG vorzutragen. Ernsthafte Beiträge von allen Argy-geprellten arbeite ich gerne in meine Stellungnahme mit ein (auch unter Namensnennung des Beitragenden, wenn er dass möchte). Also auf, packens wir an.....
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11.8.06: Die Aussetzungs-"Front" beim AG Ffm bröckelt......in einem vor 3 Jahren ausgesetzten Verfahren ist Termin zur mündlichen Verhandlung am Mo. 18.9.2006 um 11:30 angesetzt. Die Ladung 31 C 344/03-23 mit wichtiger Begründung ist hier abrufbar.
Zur Frage der gerichtlichen Durchsetzung von Anleiheforderungen aus Globalurkunden sollte man das kleingedruckte in diesen sorgfältig lesen....als Beispiel dei 450 055 (§ 12 Abs. 5)
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5.7.06: Wer schon immer mal wissen wollte wie eine Prozessvollmacht der Republik Argentinien mit Apostille aussieht, clickt hier.
Die erste Gerichtskostenrechnung des OLG Frankfurt hat doch für etwas Verwirrung in Argentinien gesorgt. Hier als PDF- oder Bild-File abrufbar.
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28.6.06: schluss mit lustig......ende gelände....auf 22 seiten werden den argys die leviten gelesen....Die Berufung ist kostenpflichtig abgewiesen, die Revision nicht zugelassen worden. Am 27.6.2006 wurde das Urteil 8 U 110/03 verkündet. Heute am 28.6.06 ist es im Internet abrufbar!!!
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26.6.06: Auf die Feinheiten kommt es an! Ist RA Strba nun Vertreter der Republik Argentinien oder "nur" Prozessbevollmächtigter? Ein erstaunlicher Wandel im Wording seiner Verteidigungsbereitschaftsanzeigen ist in dem abrufbaren PDF-File erkennbar. Mit Schreiben vom 9.6.2006 formuliert er noch "...dass wir die Republik Argentinien vertreten....". Am 19.6.2006 ist er der Meinung, dass es wohl besser ist, die "Vertretung" dahingehend zu präzisieren, dass er zum Ausdruck bringt ".... - selbstverständlich nur als Prozessbevollmächtigte - ....". Ob dieser Scharfsinn von Cleary, Gottlieb kommt, oder ob RA Strba selbst so feinsinnig geworden ist....wer weiss....
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25.6.06: Ich würde fast sagen, die Argys sind "Beratungsresistent". (oder sie werden von ihren Anwälten falsch beraten) Gerade sind diverse Berufungsverfahren beim OLG Ffm 8. Senat zu ihren Ungunsten ausgegangen....und schon fangen sie wieder mit Berufungen an. Sie gehen gegen mein ABDRECO TR II LTD. Urteil vom 16.5.2006 vor. Aber wenigstens sollten sie die Gerichtskosten vorher einzahlen. So wie ich das GKG verstehe, muss der Berufungskläger die 3 GG löhnen, bevor der Tanz losgeht. Einen entsprechenden Antrag habe ich gestellt. Ausserdem gibt´s in dem Schriftsatz zwei kleine Episoden zum Besten: zum einen wurde RA Strba in einer 12 Mio. € Klage vom Klägeranwalt befragt, ob die argys denn wohl bezahlen würden, wenn sie verloren haben....seine Antwort: auf die Frage bin ich nicht vorbereitet und habe keine Instruktionen meiner Mandantin, zum anderen hat die vorsitzende Richterin Frau Rau der 21. Kammer des LG Ffm Kirchnes Berühmung, dass er eine historischen Abschlag den privaten Besitzern von Staatsanleihen abgetrotzt hat, gewürdigt.
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18.6.06: Der erste KFB (Kostenfestsetzungsbeschluss) aus dem ersten Nach-Aussetzungs-"Eiszeit"-Urteil über 292,60 € liegt mir vor. Gemäß § 798 ZPO muss ich noch eine Wartefrist bis zum 29.6.2006 abwarten. Dann kanns los gehen......
ansonsten habe ich im Moment sehr viel damit zu tun Klagen vs. Argentinien zu organisieren. Wer von mir Hilfe möchte, ruft mich einfach an (Keine Rechtsberatung....aber sonst alles...)
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10.6.06: Das OLG Frankfurt, 8. Senat hat die 3 eignenen Vorlageverfahren ( 8 U 52/03, 59/03 und 60/03) mit Beschluss vom 29.5.2006 beim BVerfG ( 2 BvM 6/03, 7/03 und 8/03) zurückgezogen. Meine Beschwerde gegen Nichtabhilfe eines Antrages auf Wiederaufnahme ist durch das OLG "abgeschmettert" worden. Gleichwohl hat das OLG dem Amtsgericht etwas ins Stammbuch bewschrieben. Meine Antwort und erneuter Antrag ans AG zu diesem Komplex.
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8.6.06: Letzte verzweifelte Klimmzüge der Argy-Anwälte die Berufung beim OLG doch noch für sich zu entscheiden.....8 Seiten Fax als PDF abrufbar.....Dienstag, den 13.6.2006 gegen Mittag werde ich euch genaures berichten können....und das alles an meinem 58ten Geburtstag (geb. 8.6.1948).
Wer sich die Mühe macht das Gesülze der Argy-Anwälte in dem 8-Seiten-Schriftsatz zu lesen (das Fax hatte leider eine etwas schlechte Qualität) und den Tenor mit folgender Wiedergabe (durch ABN AMRO INC.) einer Pressekonferenz von Finanzstaatssekretär Alfredo MacLaughlin vergleicht, sieht eklatante Widersprüche in den Erfolgsmeldungen der Argy-Regierung und dem Notstandsgejammere der Argy-Anwälte.....
"....
Argentina: Financing and political update
ABN AMRO INC.
At: 6/08 16:14:29
Finance Secretary Alfredo MacLaughlin held a press conference in which he
said the external financing needs of the federal government for the
current year are covered. He said that the combination of the proceeds
from already issued securities plus the expected primary surplus (we
forecast said surplus to be near $7.4bn or the equivalent of 3.5% of GDP
this year) should be enough to fulfill all projected financing
requirements "at least through year-end". MacLaughlin admitted that under
the current market conditions, any new issuance of Bonar V should be sold
to yield "at least 9%", while the last one completed a month ago was sold to
yield 8.1%. He said bond sale plans have been on hold since mid-May. Not
surprisingly, he said the government may sell additional Boden '12
directly to Venezuela, although not in the immediate future. MacLaughlin
added that the Treasury has the necessary funds to pay down the almost
$3bn that come due in August without having to use any resources from the
Anticylical Stabilization Fund, which as of last month had some $600m.
Regarding the near $6bn worth of Paris Club debt, he said negotiations for
its restructuring are ongoing. MacLaughlin indicated that Argentina is not
asking for any haircut of principal or accrued interest but rather to
restructure the time structure of the payments...."
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3.6.06: Die "offizielle" Mitteilung des Aktenzeichens des neusten Vorlageverfahrens 2 BvM 2/06
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1.6.06: Am 30.5.2006 wurde die Republik Argentinien auf dem Messegelände in Frankfurt, Halle 8, Stand C 210, IMEX durch den OGVZ Horz gepfändet. Wegen einer Forderung von 15 € musste die Republik Argentinien, vertreten durch den stellvertretenden Generalkonsul Meyer erklären, dass keine Vermögenswerte (ausser einiger Broschüren) auf dem Messestand vorhanden seien. In der Folge entstand ein Pfändungsprotokoll mit dem Ergebnis "Die Zwangsvollstreckung war hiernach erfolglos". Die Bedeuttung dieses Pfändungsprotokolles ist m. E. nach nicht hoch genug einzuschätzen! Der ganze Vorgang ist hier als PDF-File abrufbar.
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31.5.06: Jetzt laufen so langsam die ersten Terminsladungen zur mündlichen Verhandlung in den Argentinienklage ein .....D. h. die Amtsrichter setzen nicht mehr unisono aus. Hier eine Ladung zum 26.10.2006. Wer von mir in der Organisation von Argentinienklagen (und, was wohl noch wichtiger ist, bei der späteren Vollstreckung) unterstützt werden will, wendet sich an mich. (keine Rechtsberatung, sonst aber alles was wichtig ist.....)
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24.5.06: So unterschiedlich kann ein Tag sich in Beschlüssen bzw. Urteilen vom Frankfurter Amtsgericht präsentieren......zum einen: nur 8 Tage nach Verkündung ist die vollstreckbare Ausfertigung des 10. Urteils vs. Argentinien in meinen Händen und wird jetzt zügig in Vollstreckungshandlungen vielfältiger Art eingesetzt....zum anderen: ein erneuter Vorlagenbeschluss ans BVerfG.....jetzt das 6. Vorlageverfahren (durch mich veranlasst bzw. ausgelöst)
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21.5.06: Erfolg für Bondholder aus Italien in New York Bild eines Artikels in Milano Finanza vom 20.5.06
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17.5.06: Das erste nach-Aussetzungs-"Eiszeit" Urteil ist jetzt abrufbar: 30 C 1595/05-20
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14.6.06: Die Zahlstellenpfändung zum Verbot der Entwertung von Miteigentumsanteilen bei Globalanleihen ist ein strategischer Baustein in der Clearstreambanking-Pfändungsidee. Die Anlagen (1,7 MB groß) zum Schreiben an die Deutsche Bank sind jetzt abrufbar
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11.5.06: Wenn wir den argys glauben und trauen können (könnten)….dann ist es ja ein kinderspiel an unser geld zu kommen
die kernaussage (aus diesen 6 Seiten aus dem wichtigen Schriftsatz von RA Strba an das OLG Ffm in einer Arrest-Beschwerdesache) (freundlicherweise vom unterzeichner ra strba (?) übersetzt // [Übersetzung des Unterzeichners]
„Richterliche Entscheidungen, durch die der Nationalstaat. . . zur Zahlung verurteilt wird, werden mit den bereitgestellten Mitteln beglichen, die für die Ausgaben der jeweiligen Kostenträger im Budget vorgesehen sind ..." [Übersetzung des Unterzeichners]
„Enthält das für die richterliche Entscheidung zu verwendende Budget keine ausreichenden Mittel, so hat die Exekutive die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um im folgenden Haushaltsplan die notwendigen Mittel bereitzustellen; die entsprechenden Kostenträger müssen von der richterlichen Entscheidung vor dem 31. August des entsprechenden Jahres Mitteilung erhalten, in dem der Haushaltsplan dem Kongreß vorgelegt wird und an den Staatssekretär der Finanzen die Aufstellung rechtskräftiger Entscheidungen übermittelt wird, die im betreffenden Budget gemäß den Vorschriften des Staatssekretärs betreffend die Erstellung des Haushaltsplanes einzustellen sind. Mittel, die jährlich durch den Kongreß zugewiesen werden» sollen auf die richterlichen Entscheidungen durch die jeweiligen Kostenträger in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Notifizierung der jeweiligen richterlichen Entscheidung verwendet werden, bis die Mittel erschöpft sind, mit der Maßgabe, daß die nicht erfüllten Zahlungstitel mit den Mitteln des nächsten Haushaltsjahres zu erfüllen sind." [Übersetzung des Unterzeichners]
gemeint sind damit die endgültig rechtskräftigen urteile hier aus deutschland die dann in argyland per exequatur anerkannt werden....
regelmäßig steht in den argy-schriftsätzen „[Übersetzung des Unterzeichners]“……..d.h. ra strba muss gut spanisch können….
Oder werden die schriftsätze doch von cleary gottlieb gemacht……
oder wird uns wieder jemand "frech" ins Gesicht grinsen......"Wir haben ihnen ein Angebot gemacht, daß sie nicht ablehnen konnten" (aus einer Präsentation der bfai für deutsche Unternehmer, die mit Aussenminister Steinmeier Anfang Mai in Buenos Aires waren) (bfai: bfai - Bundesagentur für Außenwirtschaft - Deutsch )
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4.5.06: die argys sind mit einer Beschwerde beim OLG Ffm (8. Senat) gegen die Wideraufnahme ausgesetzter Verfahren beim AG abgeschmettert worden. Das heisst im Klartext, dass das OLG die Wideraufnahme ausgesetzter Verfahren durch die Amtsrichter "gutheisst". Dieser Beschluss vom 28.4.2006 ist jetzt abrufbar. Legt ihn euren Wiederaufnahmeanträgen beim AG oder LG bei!!
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2.5.06: Verfassungsbeschwerde (2 BvR 607/06) und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Argentinier gegen den bahnbrechenden (den Klageweg freiräumenden) Beschluss des 8. Senat (OLG Frankfurt) vom 16.2.2006 (8 U 109/03) abgeschmettert.....(d.h. nicht zur Entscheidung angenommen)
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24.4.06: Erfolgreiche Durchsetzungen von Zahlungsurteilen gegen Staaten als souveräne Schuldner Zahlstellenpfändung der vergessenen Zinsgelder - 361.293,05 € - // jetzt ist die Drittschuldnererklärung des AG Frankfurt als Bild (Seite 1 // Seite 2) und als PDF-File abrufbar. Das ist m. E. nach bislang grösste und wichtigste Erfolg der Kläger im Argy-Debakel
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21.4.06: Erfolgreiche Durchsetzungen von Zahlungsurteilen gegen Staaten als souveräne Schuldner Zahlstellenpfändung der vergessenen Zinsgelder - 361.293,05 € -
Eine Überlegung und Dokumentation2von Rolf Koch
Abstrakt
In den Jahren 2004/05 gelang erstmals zu Gunsten zweier Inhaber unbedienter argentinischer
Staatsanleihen (unter deutschem Recht begeben) eine definitive Vollstreckung und Pfändung
vs. die Republik Argentinien. Es wurden vergessene Zahlstellengelder (214.967,56 € bei der
Credit Suisse, 124.470,64 € + 1.040,10 € bei der Deutschen Bank und 20.814,75 € bei der
Dresdner Bank) am Bankenplatz Frankfurt gepfändet und nach § 839 ZPO beim Amtsgericht
Frankfurt hinterlegt. Die Idee, das Konzept und Teile der Durchführung stammen von Rolf
Koch. Weitere Perspektiven zukünftiger Vollstreckungsansätze, die kurz angerissen werden,
sind die Pfändung von Alt-Umtauschbonds bei Cleastream Banking Frankfurt , der
Ansatz der Pari Passu Klausel bzw. Gleichrangklausel und nicht zu Letzt der Königsweg
der „Zwangsvollstreckung“, die Exequatur.
Vorbemerkung
Knackpunk einer jeder Leistungsklage gegen einen souveränen Schuldner, also in der Regel
einen Staat (im Falle Argentiniens auch Provinzen3 und Städte), der/die seinen/ihren
Verpflichtungen aus den begebenen, verbrieften4 Anleihen nicht nachkommen ist später
einmal die Vollstreckung.
Im Zuge meiner Bemühungen eine gemeinsame Verfolgung und Bündelung unserer
Interessen gegen Argentinien auf Bedienung der von uns gehaltenen Staatsanleihen zu
dringen, wurde und wird mir bei der Diskussion des gerichtlichen Weges immer und
zuallererst die Frage nach einer späteren Zwangsvollstreckung der erlangten Urteile gestellt.
Diese Fragen (und Bedenken) schlagen häufig in eine gewissen Fatalismus um: „wir können
doch eh nichts machen....selbst wenn wir ein vollstreckbares Urteil haben, haben wir nochlange nicht unser Geld und zwangsvollstrecken können wir gegen Argentinien eh
nicht....warum also noch gutes Geld (Prozess- und Anwaltsgeld) dem schlechten
nachwerfen....“.
Diese Ansicht, in meinen Augen eine Fehleinschätzung, hat sich zu einem Paradigma
verfestigt. Man kann schon fast von einer Mani-Mühle oder (verständlicher) von einer
Gebetsmühle sprechen. Das Mantra lautet dann: „...wir können doch eh nichts
machen....selbst wenn wir ein vollstreckbares...siehe oben... In allen einschlägigen
Diskussionsforen, insbesondere im Wiebel-Board5 tummeln sich diese „Vorbeter“ bzw.
Betreiber dieser Gebetsmühle. Aber auch in der internationalen Literatur hat sich dieses
Paradigma verfestigt. Siehe nur kurz das Statement von Sturzenegger......
15 Seiten Dokumentation und weiterführende Überlegungen
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6.4.06: Eine besondere "Trophäe".....Argy-Anwälte vollstreckt ?. PFUEB-Zustellungs-Protokoll abrufbar.....
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5.4.06: Heute ist der PFUEB (82 M 5802/06) an CBF (Clearstream Banking Frankfurt) mit angehefteten Zustellurkunden bei mir eingetroffen. Hier jetzt abrufbar mein Entwurf als PDF und als weiteres PDF die vom Vollstreckungsgericht geänderten Passagen mit angehefteten Zustellurkunden. Hier mein Aufruf: "...der pfueb an cbf (clearstreambanking) wie ich ihn formuliert habe und die zustellurkunde mit den vom vollstreckungsgericht geänderten passagen....Lest und arbeitet euch ein….Wenn cbf meinem pfändungsanspruch nicht nachkomt, werden wir klagen müssen….und dann benötige ich jede menge unterstützung und sachkunde….aber es wird sich lohnen….Der betrag von 23 eur schein etwas lächerlich zu sein….aber judex non calculat….hier geht’s um elemtare rechtsfragen….und wenns funktioniert sind hunderte von millionen wenn nicht gar milliarden an alt-argy-urkunden-anleihen pfändbar…"
Die Drittschuldnererklärung erwarte ich in etwa 2 Wochen und werde ich auch hier veröffentlichen.
Entsprechende titel vorausgesetzt, ist dann die pfändung und vollstreckung kein problem mehr….
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2.4.06: Pfändungen von Zinszahlungen auf Umschuldungsbonds sind sehr wohl möglich! Siehe als Beispiel nur die Pfändung vom Freitag den 13. September, 2002 (ja, ihr lest richtig: es war ein Freitag der 13.....) einer Zinszahlung der Ukraine auf USD-Umschuldungsbonds bei der Hauptzahlstelle Deutsche Bank in London. Wie ihr vielleicht wisst, lagern die Argy-Umschuldungs €-Bonds bei der BoNY (Bank of New York) London. Ein Schelm wer böse Absichten vermutet.... Wir arbeiten jedenfalls hart an der Sache!
Infobae erwähnt meine Arbeit in der Durchsetzung unserer Ansprüche aus den unbedienten Anleihen (Text natürlich in spanisch; Infonbae ist ein argentinisches Online-Info-Portal.
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30.3.06: Ein "konsolidierter" Schriftsatz (10 Seiten) und 5 Anlagen (17 Seiten) steht hier zum abrufen bereit. Er basiert auf den beiden OLG-Beschlüssen 8 U 109/03 vom 16.2. und 16.3. dieses Jahres und wird den Weg zur Wiederaufnahme der Verfahren beim AG und LG freimachen. Themen sind:
- //- Vorlage des Gutachten Reinisch -//- Beschluss des OLG vom 16.3.2006 (8 U 109/03) -//- rabulistische Umdeutung von BVerfG-Passagen -//- Venire contra factum proprium -//- Entscheidung des BVerfG in diesem Jahr -//- „Gebot“ an die Fachgerichte über den Notstand zu befinden -//-
entsprechende Anträge
Erneuter Antrag auf Wiederaufnahme und Antrag auf materiellrechtliche Bewertung des Staatsnotsandes
Ich stelle erneut folgende Anträge und erwarte eine zeitnahe Entscheidung:
1. Wiederaufnahme des nach § 148 ZPO ausgesetzten Verfahren.
2. Materiellrechtliche Bewertung des „Staatsnotstandes“.
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28.3.06: Weiterer Musterschriftsatz von mir zur Wiederaufnahme der Verfahren vs Argy hier abrufbar. Er basiert auf der OLG-Entscheidung vom 16.2.2006 (als Anlage dem Musterschriftsatz angehängt) , die den Weg zu weiteren Argy-Klagen freigemacht hat. Auf Anfrage (per e-mail) stelle ich die Schriftsätze (unter dem 28.3. und 25.3. hier eingestellt) gerne als Vorlage als Word-Dok zur Verfügung.
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25.3.06: Die Argy-Argumentation mit der Notstandseinrede liegt in den letzten "Zuckungen". Das OLG hat mit Beschluss vom 16.3.06 (8 U 109/03) (in meinen Augen) den Argys die letzten Illusionen genommen, noch auf die Notstandseinrede rekurrieren zu können. Mein neuster Schiftsatz in der Angelegenheit ans Frankfurter Gericht ist mit den dazugehörigen Anlagen jetzt hier abrufbar. Themen, auf die ich eingehe, sind: Vorlagedes Gutachten Reinisch -//- Beschlussdes OLG vom 16.3.2006 (8 U 109/03) -//- rabulistischeUmdeutung von BVerfG-Passagen -//- Venirecontra factum proprium -//- Entscheidung des BVerfG in diesem Jahr ?
Diese Woche sind per Flugzeug die ersten Unterlagen (mit Apostille und in spanisch) zur Exequatur nach Buenos Aires gegangen. Die primera copia autentica (PODER PARA PLEITOS Prozess-Vollmacht) könnt ihr jetzt auch hier abrufen.
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16.3.06: Mir liegt das Gutachten Reinisch vom 28.2.06 (im Auftrag des BVerfG erstellt) mit dem Titel:
"Sachverständigengutachten zur Frage des Bestehens und der Wirkung des völkerrechtlichen Rechtfertigungsgrundes „Staatsnotstand" erstellt von August Reinisch* // Wien 28.2.2006"
vor. Die ersten Seiten (von insgesamt 47 Seiten, 150 Absätze, 164 Fussnoten) sind hier abrufbar
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15.3.06: es ist an der Zeit die Clearstream Banking AG (CBF) Pfändungen vertieft anzugehen; ein erster Entwurf (mit umfagreichen Zitat-Anlagen zur Problematik) ist abrufbar
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12.3.06: Zur Frage der "Entscheidungserheblichkeit der zu beurteilenden Regel des Völkerrechts" habe ich einen interssanten Schriftwechsel mit dem BVferG zum Abruf hier eingestellt.
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4.3.06:erste ausfall- und ermüdungserscheinungen bei argy-kanzlei....das zeichen cr eines HiWis (hilfswilliger) verwechselt kläger und beklagte....jetzt klagt auf einmal argy gegen mich.....// grüsse rolf details in kürze....hier der lustige schriftsatz zum abruf
Die Verfassungsbeschwerde Argentiniens 2 BvR 598/05 gegen den OLG-Beschluss 8 U 110/03 (Aussetzung der Vollstreckung nur noch gegen Sicherheitsleistung) wurde mit Entscheidung vom 23.2.2006 abgeschmettert !! (d.h. nicht zur Entscheidung angenommen) (Beschluss vom 23.2.2006)
nach wochenlanger Arbeit ist meine Gleichrangigkeits-Feststellungsklage (Pari Pasu Clause PPC) fertig.....hier der Schriftsatz zum abruf
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13.2.06: Zur gerichtlichen Durchsetzung der Anleiheforderungen sollte man aus effektiven Stücken einen Urkundenprozess führen. Dazu muss man bei Klageeinreichung als Kopie den Mantel, die Rückseite mit den Anleihebedingungen (ALB) und den Couponbogen als Anlage beifügen. Die Original-Anleiheurkunden müssen dann im mündlichen Termin vorgelegt werden. Danach können sie wieder im Banktresor verschwinden. Achtung: diese Stücke dürfen auf gar keinen Fall zurück in die Sammelverwahrung, da sonst die Urkunden-Nummern "untergehen" (d.h. man bekommt bei Wiederauslieferung andere Stücke und der Prozess ist in der Vollstreckungsphase gefährdet wenn nicht gar verloren // das gilt natürlich noch "deutlicher" im Zeitraum von Klageeinreichung mit Kopien bis zur Vorlage der Original-Urkunden im mündlichen Termin) . Muster sind als PDF (mantel-alb-couponbogen) oder einzeln als Bild abrufbar. (Copyright Rolf Koch; copy und paste untersagt)
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12.2.06: "....After all, historically, all kinds of countries have defaulted on debts. Even the United States refused to honor the gold clauses in its bonds after the Depression....." seite 68 in An Overview of International Finance: Law and Regulation by Hal S. Scott* http://www.law.harvard.edu/programs/pifs/pdfs/international_finance_handbook.pdf
Zur gerichtlichen Durchsetzung der Anleiheforderungen sollte man aus effektiven Stücken einen Urkundenprozess führen. Dazu muss man bei Klageeinreichung als Kopie den Mantel, die Rückseite mit den Anleihebedingungen (ALB) und den Couponbogen als Anlage beifügen. Die Original-Anleiheurkunden müssen dann im mündlichen Termin vorgelegt werden. Danach können sie wieder im Banktresor verschwinden. Achtung: diese Stücke dürfen auf gar keinen Fall zurück in die Sammelverwahrung, da sonst die Urkunden-Nummern "untergehen" (d.h. man bekommt bei Wiederauslieferung andere Stücke und der Prozess ist in der Vollstreckungsphase gefährdet wenn nicht gar verloren // das gilt natürlich noch "deutlicher" im Zeitraum von Klageeinreichung mit Kopien bis zur Vorlage der Original-Urkunden im mündlichen Termin) . Muster sind als PDF (mantel-alb-couponbogen) oder einzeln als Bild abrufbar. (Copyright Rolf Koch; copy und paste untersagt)
auch unbteiligte dritte können sich unaufgefordert zu vorlageverfahren äussern. siehe RN 46 im kommentar zum BVerfGG: "...RN 46: Den Interessen potentiell Betroffener wird in zweifacher Weise Rechnung getragen: erstens können sie gegendie Aussetzungentscheidung Rechtsmittel und schließlich Verfassungsbeschwerde einlegen. zweitens ist es jedermann unbenommen, zu dem anhängigen - vergleichbaren - Verifikationsverfahren eine Stellungnahme unaufgefordert abzugeben. Solche Stellungnahmen gelangen in der Regel zum zuständigen Berichterstatter und werden gegebenenfalls im Votum verarbeitet....."
hier irren die argy-anwälte gewaltig....die im letzten absatz...gemachte aussage: "....Eine solche Entscheidung kann für das vorliegende Verfahren jedoch nicht von dem erkennenden Gericht, sondern allein vom Bundesverfassungsgericht getroffen werden, da das Bundesverfassungsgericht nicht nur darüber zu entscheiden hat, ob der wirtschaftliche Notstand der Beklagten eine allgemeine Regel des Völkerrechts LS. von Art. 25 GG darstellt, sondern auch, unter welchen tatsächlichen Voraussetzungen ein solcher Notstand vorliegt....." ist so schlicht falsch !!! das BVerfG entscheidet gerade nicht über "....unter welchen tatsächlichen Voraussetzungen ein solcher Notstand vorliegt....." diese materiellrechtliche (tatsächlichen) fragen....sondern, diese arbeit bleibt den instanzgerichten vorbehalten.... ein blick in den "Bundesverfassungsgerichtsgesetz Mitarbeiterkommentar und Handbuch" hätte diese erleuchtung gebracht. Argy-Schriftsatz vom 7.2.06 zur ICSID-Entscheidung und BVerfGG-Kommentar.
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11.2.06: Das Frankfurter Gericht hat meine "Bitte" um Wiederaufnahme der ausgesetzten Verfahren mit Verweis auf die Argy-notstandsverlängerung abgewiesen AG Ffm 32 C 2768/02-22 vom 9.2.2006.
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10.2.06: hier gehts weiter....in dieser form werde ich mir wichtig erscheinende meldungen, meinungen und einschätzungen posten.....ohne dass irgendwelche script-chaoten dazwischenfunken können
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9.2.06: Werte Besucher meiner neuen website....ich arbeite daran und hoffe bald weitere interssante sachen und ein einigermassenes layout hinzubekommen am counter kann man schön die resonanz sehen....
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Die Vorlegungsfrist-"Verjährung" für die 2002er Zinscoupons endet am 31.12.2006.Es ist daher jetzt Handlungsbedarf. Die Organisation einer "Sammel"-Klage benötigt Zeit. Wer sich positionieren will, sollte baldmöglichst Kontakt mit mir aufnehmen. Rolf Koch, Zur Eisernen Hand 25, 64367 Mühltal, Tel. 06151 14 77 94, Fax 14 53 52, rolfjkoch@web.de, skype: rolfjkoch
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